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BGH, 12.06.2013 - IX ZR 26/13 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bedeutung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Identität für die Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Einlegung des Rechtsmittels durch mehrere Streitgnossen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Bedeutung des Vorliegens einer wirtschaftlichen Identität für die Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Einlegung des Rechtsmittels durch mehrere Streitgnossen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.01.2012 - 7 O 567/08
- OLG Köln, 20.12.2012 - 24 U 32/12
- BGH, 12.06.2013 - IX ZR 26/13
- BGH, 26.08.2013 - IX ZR 26/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00
Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 12.06.2013 - IX ZR 26/13
Legen mehrere Streitgenossen gegen das für sie nachteilige Urteil Rechtsmittel ein, so sind für den Wert des Beschwerdegegenstandes die auf die einzelnen Streitgenossen entfallenden Beschwerdewerte zusammenzurechnen, soweit nicht ein Fall wirtschaftlicher Identität vorliegt (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230;… Schneider/Herget/Kurpat, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 3674 und 5025 jeweils mwN).